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   BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56   

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https://dejure.org/1956,1447
BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56 (https://dejure.org/1956,1447)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1956 - IV ZR 140/56 (https://dejure.org/1956,1447)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1956 - IV ZR 140/56 (https://dejure.org/1956,1447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1755
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1956 - IV ZR 26/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
    Abweichend von dem Berufungsgericht hat der erkennende Senat für die Entschädigungsansprüche der wegen ihrer politischen Überzeugung Verfolgten die Rechtsauffassung vertreten, daß es nicht darauf ankomme, ob die politische Überzeugung eine achtbare sei (NJW RzW 1956, 142 Nr. 21 und das nicht veröffentlichte Urteil vom 6. Juni 1956 IV ZR 26/56).
  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
    Wenn das BEG wie seine Vorgänger die zur Durchführung der Rassegesetzgebung dienenden Maßnahmen als Gewaltmaßnahmen bezeichnet, durch die den von ihnen Betroffenen Unrecht geschehen ist, so wird damit anerkannt, daß die Nürnberger Rassengesetze in gröbster Weise gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen; daß ihnen der Charakter des Rechts abzusprechen ist; daß sie grundsätzlich als unverbindlich angesehen werden müssen (BGHZ 16, 350 [353, 354]).
  • RG, 26.09.1902 - 2968/02

    Bedeutung des im § 410 Abs. 2 St.P.O. vorgesehenen Beschlusses.

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
    Dafür könnte an sich sprechen, daß durch die Zulassung der Wiederaufnahme (§ 370 Abs. 2 StPO) das alte Urteil tatsächlich beseitigt worden ist (RGSt 35, 351) und das neue Urteil auf Grund einer neuen Hauptverhandlung ergeht, ohne daß dabei eine Bindung an das frühere Urteil besteht, selbst wenn es im Einzelfall mit dem alten völlig übereinstimmt und dieses formell nach § 373 Abs. 1 StPO aufrechterhalten wird (RGSt 57, 317).
  • RG, 12.06.1923 - IV 116/23

    Können in dem nach § 413 Abs. 1 StPO. ergehenden Urteil Feststellungen

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
    Dafür könnte an sich sprechen, daß durch die Zulassung der Wiederaufnahme (§ 370 Abs. 2 StPO) das alte Urteil tatsächlich beseitigt worden ist (RGSt 35, 351) und das neue Urteil auf Grund einer neuen Hauptverhandlung ergeht, ohne daß dabei eine Bindung an das frühere Urteil besteht, selbst wenn es im Einzelfall mit dem alten völlig übereinstimmt und dieses formell nach § 373 Abs. 1 StPO aufrechterhalten wird (RGSt 57, 317).
  • BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87

    Beschwerdeberechtigung; Elternteil; Sorgerecht; Personensorge; Angelegenheit

    Ein solches Interesse kann [zwar] grundsätzlich einem Elternteil nicht zugestanden werden, dem das Sorgerecht gemäß § 1666 BGB entzogen worden ist (BGH, FamRZ 1956, 379 f.).
  • BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97

    Keine Ausdehnung des gesetzlichen Umgangsrechts auf nicht verwandte Dritte - Kein

    (2) Der Begriff des berechtigten Interesses im Sinn von § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG umfaßt jedes verständige durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, das bei jedem vorliegen kann, der durch eine persönliche Beziehung zu dem Kind oder durch seinen Beruf verständlichen Anlaß hat, für das persönliche Wohl des Kindes einzutreten (vgl. BGH NJW 1956 1755/1756; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG § 57 FGG Rn. 24).
  • BGH, 12.07.1961 - IV ZR 41/61

    Rechtsmittel

    Es genügt, daß er unerwünschte Kontakte mit Angehörigen einer verfemten Rasse unterhielt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 19. September 1956 - IV ZR 140/56 -, LM Nr. 1 zu § 6 BEG 1956 = RzW 1957, 19 Nr. 32 und vom 22. April 1960 - IV ZR 197/59 -, LM Nr. 40 zu § 1 BEG 1956 = RzW 1960, 376 Nr. 32).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98

    Verwirkung des Beschwerderechts in einer Betreuungssache

    Ein solches Interesse hat zwar jeder, der durch Amt, Beruf, oder besondere persönliche Beziehung berufen ist oder begründeten Anlaß hat, in gerade dieser Angelegenheit für das persönliche Wohl des Kindes einzutreten (BGH NJW 1956, 1755, KG NJW 1968, 1688/1689), gegen die Auswahl des Vormunds oder Pflegers auch ein Großelternteil, das seine eigene Bestellung anstrebt (BayObLGZ 1990, 241/243).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 225/97

    Beschwerderecht eines vom Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgeschlossenen Vaters

    (1) Das berechtigte Interesse, das das Beschwerderecht des § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG begründet, ist grundsätzlich bei jedem zu bejahen, der durch seine persönlichen Beziehungen zum Kind oder durch seinen Beruf einen begründeten Anlaß hat, sich des Kindes anzunehmen und für sein persönliches Wohl zu sorgen; dieses Interesse muß sich mit dem des Kindes decken und sich gerade auf die Angelegenheit beziehen, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist (vgl. BGH NJW 1956, 1755/1756).
  • BGH, 22.04.1960 - IV ZR 197/59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht geht mit Recht davon aus, daß eine Verfolgung aus Gründen der Rasse nicht die Zugehörigkeit des Geschädigten zu einer Personengruppe voraussetzt, die der Nationalsozialismus wegen ihrer Hasse verfolgt hat (Urteile des erkennenden Senats vom 19. September 1956 - IV ZR 140/56 = LM Nr. 1 zu § 6 BEG 1956; vom 24. November 1956 - IV ZR 189/56 = LM Nr. 2 zu § 6 BEG).
  • BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat schon in einer früheren, bereits die Neufassung des Entschädigungsgesetzes zugrunde legenden Entscheidung darauf hingewiesen, daß aus Gründen der Rasse auch derjenige verfolgt worden ist, der nicht selbst einer durch den Nationalsozialismus unterdrückten Rasse angehörte, aber wegen seiner Beziehungen zu Angehörigen einer solchen Rasse nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen über sich ergehen lassen mußte (Urteil vom 19. Juni 1956 - IV ZR 140/56 -).
  • BGH, 10.04.1986 - BLw 26/85

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments - Erteilung eines Erbscheins mit

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - zu ihnen gehören auch die Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (§ 9 LwVG) - die Beschwerdeberechtigung eine Verfahrensvoraussetzung, bei deren Fehlen das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist (BGHZ 11, 66, 70; BGH Beschlüsse v. 13. Juli 1953, IV ZB 57/53, NJW 1953, 1666; v. 26. September 1956, IV ZB 140/56, FamRZ 1956, 379, 381; v. 18. Oktober 1962, V BLw 8/62, LM HöfeO § 18 Nr. 6 und v. 13. Dezember 1962, V BLw 22/62, LM LwVG § 22 Nr. 15 = LVO § 38 Nr. 4).
  • BGH, 14.05.1958 - IV ZR 15/58

    Rechtsmittel

    Infolgedessen kann die Klägerin auch nicht als eine "aus Gründen der Rasse" irrtümlich Verfolgte angesehen werden, wenn auch Verfolgter aus Gründen der Rasse derjenige ist, der wegen seiner von dem Nationalsozialismus verpönten Beziehungen zu einem Angehörigen einer sog, "minderen" Rasse verfolgt worden ist, ohne selbst der "minderen" Rasse angehört zu haben (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. September 1956 - IV ZR 140/56 -, NJW RzW 1957 Seite 19 Nr. 32).
  • BGH, 10.07.1957 - IV ZR 67/57

    Rechtsmittel

    Daß Verfolgter aus Gründen der Rasse auch derjenige ist, der wegen seiner vom Nationalsozialismus verpönten Beziehungen zu einem Angehörigen einer sogenannten "minderen" Rasse verfolgt worden ist, ohne selbst der "minderen" Rasse angehört zu haben, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil des BGH vom 19. Dezember 1956 - IV ZR 140/56 - abgedruckt in RzW 57, 19 32 ).
  • BGH, 17.10.1956 - IV ZR 31/56

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65

    Entlassung des Vormunds gegen seinen Willen; Staatsbürgerschaft eines Kindes und

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